1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der PROVATIS SA
Die Internetseiten „provatis.com” und „app.provatis.com/provalert” wurden von PROVATIS SA (eingetragen im Handelsregister des Kantons Waadt, Schweiz) entwickelt und werden von diesem Unternehmen betrieben. Die Marken „Provabox” und „Provalert” sind ausschließliches Eigentum des Anbieters (d.h. PROVATIS SA oder PROVATIS).
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Geschäftsbedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und gelten für neue Gerätebestellungen und für neue Abonnements für Dienstleistungen. Die Änderungen betreffen nicht die Geschäftsbedingungen, die für bereits bestellte Geräte sowie für Dienstleistungen gelten, für die der Käufer bereits über ein Jahresabonnement verfügt. PROVATIS SA bemüht sich, dem Käufer die geänderten Geschäftsbedingungen per E-Mail zuzusenden oder auf der Website darauf hinzuweisen.
Der Käufer kann diese Geschäftsbedingungen speichern oder ausdrucken, wobei sowohl die Sicherung als auch das Ausdrucken dieses Dokuments in seiner alleinigen Verantwortung liegen.
2. Allgemeine Verkaufsbedingungen
2.1 Vollständigkeit
Diese allgemeinen Bedingungen enthalten die Gesamtheit der Verpflichtungen der Parteien. In diesem Sinne akzeptiert der Käufer alle Bestimmungen dieser Bedingungen vorbehaltlos.
2.2 Zweck
Diese Bedingungen definieren die Rechte und Pflichten der Parteien bezüglich des Verkaufs der von PROVATIS angebotenen Geräte und Dienstleistungen an den Käufer.
Provabox sind die Geräte und Provalert ist die Software as a Service (SaaS), die im Transportbereich im Internet angeboten werden.
Für die Dauer dieses Vertrages stellt die PROVATIS SA dem Käufer die jeweils aktuelle Version der Softwarelösung „Provalert” zur kostenpflichtigen Nutzung über das Internet zur Verfügung. Zu diesem Zweck installiert PROVATIS SA die Software über das Internet auf einem dem Käufer zugänglichen Server.
PROVATIS SA entwickelt die Software ständig weiter und verbessert diese durch laufende Aktualisierungen und Erweiterungen. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Internetseite des Anbieters (provatis.com).
Mit vollständiger Bezahlung werden die Geräte zum Eigentum des Käufers. Die Gefahr geht jedoch mit der Lieferung auf den Käufer über.
Die Mindestlizenzdauer deckt die gesamte Lebensdauer der Geräte (1 Jahr Garantie), vorbehaltlich der rechtzeitigen Zahlung und der jährlichen Erneuerung durch den Käufer.
2.3 Vertragsunterlagen
Dieser Vertrag besteht aus folgenden Vertragsdokumenten, die in absteigender hierarchischer Reihenfolge vorgelegt werden: unterzeichnetes/akzeptiertes Bestellformular/Angebot mit den Details der ausgewählten Geräte und Dienstleistungen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4 Inkrafttreten/Dauer
Diese Bedingungen treten mit dem Kauf oder bei Erhalt der unterzeichneten/akzeptierten Bestellung/des Angebots in Kraft. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für die Dauer der Beschaffung von Geräten und Dienstleistungen, wie in den Angeboten und/oder Bestellungen und Rechnungen angegeben, abgeschlossen, mit Ausnahme von Fällen, in denen eine längere Frist erforderlich ist, in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem geltenden Gesetz (z.B. Art. 3.2. Gewährleistung, Art. 3.5. Haftung, Art. 5 Privatsphäre und Art. 6.3. Personenbezogene Daten).
3. Garantie und Haftung
3.1 Garant
PROVATIS SA, Av. de Grandson 48, CH-1400 Yverdon-les-Bains (VD). Der Garant und der Inhaber einer Provabox kommunizieren über folgende Adresse: support@provatis.com
3.2 Provabox-Garantie
PROVATIS SA bescheinigt, dass die Garantie für Fehler, Störungen, Verarbeitungs- oder Materialschaden unter normalen Bedingungen für ein (1) Jahr ab dem Lieferdatum gewährt wird.
Während der Garantiezeit wird das Gerät nach Wahl von PROVATIS SA ohne Kosten für Ersatzteile oder Arbeit repariert oder ersetzt. Diese Garantie deckt nur den Austausch des Gerätes ab. Wenn das Gerät nach Ablauf der Garantiezeit repariert wird, läuft die Garantiezeit für die Reparatur sechs (6) Monate ab dem Reparaturdatum ab.
3.3 Provabox-Garantieausschlüsse
Die Garantie deckt nicht den normalen Verschleiß und Missbrauch ab, gilt nicht, wenn das Gerät von einer nicht von PROVATIS SA autorisierten Person geöffnet oder repariert wurde, und deckt nicht die Reparatur oder den Ersatz des gesamten oder eines Teils der Schäden ab, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Vorhandensein von Feuchtigkeit oder Flüssigkeiten, Nähe oder Einwirkung einer Wärmequelle, Unfall, Missbrauch, Verwendung nicht gemäß den Anweisungen, die mit dem Gerät geliefert wurden, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen, vorausgesetzt, dass PROVATIS dem Käufer bei der Lieferung des Geräts die Gebrauchsanweisung gegeben hat. Die Garantie deckt keine physischen Schäden an der Oberfläche des Geräts ab.
3.4 Provalert - Garantie / Haftung
1. PROVATIS SA leistet Garantie für die Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Der Käufer verpflichtet sich, PROVATIS SA von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihr gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und PROVATIS SA alle Kosten zu erstatten, die ihr aufgrund von Rechtsverletzungen entstehen.
3. PROVATIS SA ist berechtigt, den Speicherplatz sofort zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht auf Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte PROVATIS SA davon in Kenntnis setzen. PROVATIS SA wird den Käufer unverzüglich über die Entfernung und den Grund dafür informieren. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht vollständig widerlegt ist.
4. PROVATIS SA schließt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jegliche Haftung gegenüber dem Käufer (oder Dritten) für den Verlust von Daten und entgangenen Gewinn (einschließlich Fahrlässigkeit für den entgangenen Gewinn) aus. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Schaden, der direkt oder indirekt durch die Nutzung der „Provalert”-Software entstehen.
5. In allen Fällen beschränkt sich die gegenseitige Haftung der Vertragsparteien, unabhängig von der Haftungsgrundlage, auf die Höhe der in den letzten sechs Monaten vor Auftreten des Schadens erhaltenen Zugangsentgelte.
3.5 Provalert - Beeinträchtigung der Verfügbarkeit
1. Anpassungen, Änderungen oder Ergänzungen der vertraglichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Störungen dienen, führen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Verfügbarkeit, wenn diese aus technischen Gründen erforderlich sind.
2. Die Grundfunktionen der SaaS-Dienste werden regelmäßig überwacht. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Bei schwerwiegenden Störungen – d.h. wenn die Nutzung der SaaS-Dienste nicht mehr möglich oder erheblich eingeschränkt ist – ist die Wartung schnellstmöglich durchzuführen, sobald der Wartungsdienst die Störung bemerkt oder durch den Käufer darüber informiert wird. PROVATIS SA informiert den Käufer rechtzeitig über die Wartungsarbeiten und führt diese so schnell wie möglich und unter Einhaltung einer Verfügbarkeit von 99,9 % durch.
3.6 Rechte
Diese Garantie ist die einzige Garantie, die Ihnen gewährt wird, und ersetzt jede andere Garantie oder ähnliche Verpflichtung, die in Werbungen, in der Dokumentation, auf der Internetseite, auf der Verpackung oder in anderen Mitteilungen erscheinen kann. Wenn ein Teil dieser Garantie für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, behalten die anderen Klauseln dieser Garantie dennoch ihre ganze Kraft und Wirkung. Abgesehen von der Garantie und innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen bietet PROVATIS SA ihre Lösung Provabox & Provalert SO WIE SIE IST, MIT ALLEN VOREINSTELLUNGEN an und lehnt, ohne Einschränkung, diese Garantie ab: jede andere Garantie oder ausdrückliche Bedingung, stillschweigende Garantien (falls vorhanden), Verpflichtungen oder Bedingungen der Qualität, Zuverlässigkeit oder Verfügbarkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der Antworten, Ergebnisse, Abwesenheit von Viren und Mangel an Support oder anderen Dienstleistungen, verwandte Informationen und Inhalte. Diese Garantie berührt nicht die Rechte, die durch geltendes Recht in Bezug auf den Verkauf von Konsumgütern eingeräumt werden. Diese Garantie ist nicht übertragbar.
3.7 Haftung (Provabox)
Weder PROVATIS SA, noch ihre Lieferanten haften gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für direkte, indirekte, zufällige, nicht zufällige Schäden, Folgeschäden oder Verluste (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden oder Verluste im Zusammenhang mit der Unmöglichkeit der Nutzung von Geräten, dem Zugriff auf Daten, Datenverlust, Umsatz- oder Gewinnausfall, Unterbrechung der Arbeit oder der Beschäftigung), die Ihnen oder anderen durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Provabox-Lösung entstehen können, wenn diese Schäden oder Verluste nicht die Folge einer unbefriedigenden/unangemessenen Qualität für die Art der bestellten Geräte sind.
Um ein Garantieverfahren einzuleiten, müssen Sie PROVATIS SA während der Garantiezeit per E-Mail an support@provatis.com kontaktieren, um die Art der Störung zu erklären. Eine Problem-Identifikationsnummer [PIN] ist erforderlich, um das Gerät oder einen anderen Produkttyp gemäß den Anweisungen, die Sie von PROVATIS SA erhalten haben, zurückzugeben.
3.8 Geistiges Eigentum und Urheberrechtsentschädigung
PROVATIS SA entschädigt, verteidigt und hält den Käufer von allen Kosten und Ausgaben frei, die im Zusammenhang mit einer Klage oder einem Verfahren gegen den Käufer aufgrund der Behauptung entstehen, dass ein Artikel oder ein Gerät oder ein Teil davon, der ein Gerät oder eine Dienstleistung gemäß diesen Geschäftsbedingungen, der Bestellungen oder der Angebote darstellen, sowie eine Vorrichtung oder ein Verfahren, die notwendigerweise aus deren Nutzung resultieren, eine Verletzung eines Patents, eines Urheberrechts, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder eines anderen geistigen Eigentumsrechts eines Dritten darstellt. Der Käufer hat die PROVATIS SA unverzüglich von einer solchen Klage, Forderung oder einem solchen Verfahren zu informieren und PROVATIS SA bevollmächtigt, Informationen und Unterstützung (auf Kosten von PROVATIS SA) für die Verteidigung zur Verfügung zu stellen, wobei PROVATIS SA alle ihr zustehenden Schäden und Kosten zu tragen hat. Ungeachtet des Vorstehenden bedarf die Beilegung einer solchen Klage, Forderung oder eines solchen Verfahrens der Zustimmung des Käufers. Diese darf nicht unzumutbar verweigert werden. Wenn die Verwendung des Gegenstands, der Gerichts, des Teils, der Vorrichtung oder des Verfahrens untersagt wird, wird PROVATIS SA auf eigene Kosten und nach ihrer Wahl dem Käufer das Recht verschaffen, den Gegenstand, das Gerät, das Teil, das Verfahren oder die Vorrichtung weiter zu benutzen, oder sie durch ein nicht verletzendes Äquivalent ersetzen.
4. flichten des Käufers
4.1 Pflichten des Käufers
1. Der Käufer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zweck hat der Käufer seine Mitarbeiter gegebenenfalls auf die Einhaltung des Urheberrechts hinzuweisen. Der Käufer wird insbesondere seine Mitarbeiter anweisen, keine Duplikate der Software anzufertigen oder Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
2. Der Käufer ist für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Informationen, die für die Durchführung der SaaS-Dienste erforderlich sind, persönlich verantwortlich - ungeachtet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung.
3. Der Käufer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor dem Eingeben auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu überprüfen und zu diesem Zweck modernste Antivirensoftware einzusetzen.
4. Bei der erstmaligen Nutzung der SaaS-Dienste muss der Käufer eine Benutzer-ID und ein Passwort generieren, die für die Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Benutzer-ID und das Passwort geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen.
5. Der Käufer ist verpflichtet, PROVATIS SA unverzüglich über jede unbefugte Verwendung der Benutzer-ID oder des Passwortes oder sonstige Eingriffe in die Sicherheit zu informieren. In diesen Fällen wird PROVATIS SA in Absprache mit dem Käufer die Benutzer-ID und das Passwort des Käufers ändern.
6. Der Käufer ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, die nach bestem Ermessen des Providers zur Erhaltung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind. Der Nutzer verpflichtet sich, das Passwort regelmäßig, mindestens jedoch alle 60 (sechzig) Tage zu ändern.
7. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass sich seine Geräte in einwandfreiem technischen Zustand befinden, einsatzfähig und kompatibel mit dem PROVATIS Deliverable sind, sowie für die ordnungsgemäße Stromversorgung und den Anschluss. Dies gilt insbesondere für die Gebrauchstauglichkeit und Kompatibilität von Datenverarbeitungsgeräten und Kommunikationseinrichtungen des Käufers.
8. Der Käufer unterstützt PROVATIS bei der Erfüllung und Abwicklung des Vertrages und gegebenenfalls bei der Nachbesserung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Dazu gehören unter anderem die Erlaubnis und Erleichterung des Zugangs zu den Geräten des Käufers oder dessen Räumlichkeiten, falls erforderlich, oder der Zugang zu den Systemen des Käufers im Falle einer Fernwartung. Bei allen diesen Eingriffen, Fernwartung, Support etc. duldet der Käufer einen eingeschränkten oder gar keinen Zugang zur Dienstleistung. Der Käufer muss Unterbrechungen auch dann dulden, wenn PROVATIS Wartungsleistungen erbringt oder andere technisch erforderliche Maßnahmen ergreift. PROVATIS wird sich bemühen, solche Eingriffe zu organisieren und zu planen, um die Betriebsunterbrechung des Käufers zu minimieren. PROVATIS wird den Käufer rechtzeitig über eine erforderliche Leistung oder Intervention informieren.
5. Lieferbedingungen
Das Gerät wird an die vom Käufer auf dem Bestellformular angegebene Adresse geliefert. Der Käufer verpflichtet sich, den Zustand des Gerätes bei Erhalt zu überprüfen. Er wird den Lieferanten über die festgestellten Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach der Lieferung per E-Mail an support@PROVATIS.com informieren.
5.1 Austausch und Rückgabe
Gelieferte Geräte werden nicht zurückgenommen, außer in Fällen, in denen die Geräte ordnungsgemäß installiert sind und nicht funktionieren, Mängel oder Fehler aufweisen, die eine unbefriedigende Nutzung verursachen oder den technischen Spezifikationen oder dem vom Verkäufer angegebenen Zweck nicht entsprechen, oder in anderen Ausnahmesituationen, die nach dem Ermessen von PROVATIS entschieden werden. PROVATIS wird entscheidet alleine, ob eine Situation außergewöhnlich ist oder nicht. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung nur innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt und das betroffene Gerät muss in der Originalverpackung, mit allen gelieferten Zubehörteilen und im erhaltenen Zustand sein. Der Kaufbeleg muss vorgelegt werden. Nach Erhalt der Geräte sendet PROVATIS ein neues Gerät zum Austausch.
5.2 Wichtige Informationen zur Rückgabe
Kontaktieren Sie uns per E-Mail an support@provatis.com innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gerätes; - Wir bestätigen die Registrierung Ihrer Rücksendung und senden Ihnen eine Rücksendenummer zu; - Verwenden Sie immer die Originalverpackung und den Originalschutz, um das Paket zurückzusenden; - Senden Sie die Artikel mit allen Zubehörteilen; - Legen Sie eine Kopie Ihrer Sendungsrechnung bei; - Bewahren Sie die Originalrechnung zur weiteren Klärung auf; - Senden Sie Ihr Paket ausreichend frankiert an die folgende Adresse: PROVATIS SA, Av. de Grandson 48, CH-1400 Yverdon-les-Bains.
6. Geheimhaltung
Die Parteien dürfen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben) weder während der Dauer ihrer Verpflichtungen noch zu einem späteren Zeitpunkt:
a) einer Person Berufs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere vertrauliche Informationen über das Geschäft, die Finanzen, Geschäfte, Transaktionen oder Angelegenheiten der anderen Partei oder einer mit ihr verbundenen Einheit oder eines Vertreters, Kunden oder Käufers einer solchen Einheit oder Details, die Ihnen vor, während oder im Laufe der Beschaffung von Geräten und Dienstleistungen bekannt geworden sind, preisgeben oder mitteilen, oder wissentlich gestatten oder ermöglichen, dies zu tun („vertrauliche Informationen”); oder
b) vertrauliche Informationen für den eigenen Gebrauch so verwenden oder versuchen zu verwenden, dass die andere Partei oder ein verbundenes Unternehmen verletzt wird, Verluste erleidet und/oder benachteiligt wird, für einen anderen Zweck als die Erfüllung ihrer Pflichten gemäß diesem Vertrag.
Während der Dauer ihrer Verpflichtungen bemühen sich die Parteien, die unbefugte Veröffentlichung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen oder eines Teils davon zu verhindern.
Alle Notizen und Memoranden der vertraulichen Informationen, die von den Parteien im Rahmen ihrer Verpflichtungen oder vor dem Datum der Beschaffung von Geräten und Dienstleistungen erworben, erhalten oder verfasst werden, bleiben Eigentum der Partei, die die Informationen ursprünglich erteilt hat. Diese Informationen werden von den Parteien an eine in diesem Sinne ordnungsgemäß ermächtigte Person oder bei Auflösung ihrer Verpflichtungen oder auf Ersuchen der anderen Vertragspartei während der Dauer ihrer Verpflichtungen weitergegeben.
Die Parteien erkennen an, dass es in ihrem besten Interesse ist, auf der strengen Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu bestehen, und bestätigen hiermit, dass die darin enthaltenen Vereinbarungen angemessen und notwendig sind, um ihre Eigentumsinteressen zu schützen. Die Parteien verpflichten sich, die andere Vertragspartei unverzüglich über jede tatsächliche, vermutete oder drohende unberechtigte Weitergabe oder Nutzung der vertraulichen Informationen zu informieren.
Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass vertrauliche Informationen Eigentum der Partei bleiben, die die Informationen ursprünglich mitgeteilt hat, und dass nichts, was während der Geschäftsbeziehung offenbart wurde oder daraus hervorgeht, so ausgelegt werden kann, dass der anderen Partei Rechte, Ansprüche, Lizenzen, Patente, Urheberrechte, Designlizenzen oder andere geistige Eigentumsrechte gewährt werden, die jetzt oder in Zukunft im Zusammenhang mit den vertraulichen Informationen bestehen oder die sich aus diesen Informationen ergeben, und dass nichts in diesem Vertrag als Verzicht, Übertragung oder Anspruch auf solche Eigentumsrechte durch die andere Partei betrachtet wird.
Für die Zwecke dieses Absatzes bedeuten vertrauliche Informationen, Informationen, die als vertraulich markiert oder mit dem Zeichen © für Urheberrecht gekennzeichnet werden.
Die Bestimmungen dieser Klausel gelten 5 Jahre nach der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen.
7. Datenschutzerklärung und Einhaltung der DSGVO Datenschutz
7.1 Datenschutzerklärung
Unser System basiert auf Benutzern, die von einem sogenannten „Kunden” kontrolliert werden, der vom Käufer definiert wird. Jeder einzelne Benutzer hat nur Zugriff auf seine eigenen Informationen und kann Informationen von anderen nicht sehen. Jeder Benutzer/Kunde hat einen individuellen Zugangscode (Login), der durch ein Passwort geschützt ist.
Sie haben das Recht, auf Informationen über Sie zuzugreifen.
Wir erlauben jedem Benutzer/„Kunden”, in Provalert importierte/erstellte Informationen zu löschen, zu berichtigen und zu exportieren.
Darüber hinaus werden alle verwendeten Daten in einem Rechenzentrum in der Schweiz gespeichert, das PCI-DSS-Sicherheit bietet und bis Mai 2018 DSGVO-konform sein wird.
7.2 Einhaltung der DSGVO
PROVATIS SA wird bis Ende Mai 2018 DSGVO-konform sein.
PROVATIS stellt diesbezüglich auf Ihrer Internetseite die firmeneigene Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten und/oder die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PROVATIS SA zur Verfügung, so dass die Art der zu erhebenden und zu verarbeitenden personenbezogenen Daten sowie die Verarbeitungsmethoden, der Zweck und der Zeitraum sowie die Rechte und Pflichten der Parteien ausdrücklich angegeben werden.
7.3 Personenbezogene Daten
1. PROVATIS verpflichtet sich, alle vom Käufer aufgrund seiner Verpflichtung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Gesetzen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sicher zu erheben und zu verarbeiten.
2. PROVATIS gewährleistet einen strengen Schutz personenbezogener Daten durch den Schutz der Vertraulichkeit personenbezogener Daten (d.h. aller Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, wobei eine identifizierbare Person eine Person ist, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, sowie anderer Arten personenbezogener Daten im Sinne des geltenden Rechts), die der Käufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung zur Verfügung stellt.
3. PROVATIS verpflichtet sich, die Informationen ausschließlich für die Bereitstellung der Geräte und Dienstleistungen zu verwenden. PROVATIS wird die Informationen nicht für andere Zwecke verwenden oder in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben oder die personenbezogenen Daten ganz oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers verkaufen, veröffentlichen oder vervielfältigen.
4. PROVATIS wird die Mitarbeiter des Käufers in keiner Weise und unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des Käufers kontaktieren. Um jeden Zweifel auszuschließen, ist PROVATIS berechtigt, nur die mit diesem Vertrag verantwortlichen Käufer für Marketing-, Werbe- und Vertriebszwecke von Newslettern oder anderen Mitteilungen, die PROVATIS verbreiten möchte, zu verwenden. Dies muss nach Erhalt der formellen Genehmigung durch den Käufer erfolgen.
5. PROVATIS verpflichtet sich, alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen: (i) den Zugang zu allen vom Käufer erhaltenen personenbezogenen Daten nur seinen Mitarbeitern zu gewähren, die informiert werden müssen und sich verpflichten, diese gemäß den in diesem Vertrag festgelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen vertraulich zu behandeln; und (ii) diese personenbezogenen Daten nicht zu verwenden, weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen, außer auf Grundlage einer vom Käufer erhaltenen schriftlichen Zustimmung. PROVATIS bestätigt, dass die personenbezogenen Daten vertraulich und Eigentum des Käufers sind. Eine Nutzung dieser personenbezogenen Daten ist nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrages zulässig. PROVATIS wird die personenbezogenen Daten weder ganz noch teilweise im Interesse Dritter nutzen, kopieren, verändern, modifizieren, offenlegen, verbreiten.
6. Im Falle eines der unter Punkt 5 genannten Vorkommnisse in Bezug auf die vom Käufer zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten wird PROVATIS den Vorfall, von dem sie Kenntnis hatte, dem Käufer innerhalb von maximal 24 Stunden nach dem Vorkommnis zusammen mit allen erforderlichen Informationen unverzüglich mitteilen. PROVATIS ergreift auch alle Maßnahmen, die in diesen Fällen in den Rechtsvorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und dem freien Datenverkehr vorgesehen werden, und entschädigt den Käufer.
8. Rechte des geistigen Eigentums
Die Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf Dienstleistungen, die Software „Provalert”, die Internetseite und die Dokumentation der Dienstleistungen gehören PROVATIS SA.
9. Höhere Gewalt, keine Ansprüche des Käufers bei Unterbrechungen, die nicht im Zusammenhang mit der Leistung von PROVATIS stehen
1. Solange die Beschaffung von Geräten und Dienstleistungen durch PROVATIS durch höhere Gewalt (z.B. rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Arbeitskräfte-, Energie- und Rohstoffmangel, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungen, ohne Verschulden von PROVATIS, Hindernisse für PROVATIS-Lieferanten, die außerhalb der Kontrolle von PROVATIS und der Lieferanten liegen) verhindert wird, werden die gegenseitigen vertraglichen Leistungspflichten ausgesetzt.
2. Wenn die Verhinderung aufgrund höherer Gewalt nicht nur vorübergehend ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich der betroffenen Leistung vom Vertrag zurückzutreten oder ihn mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Der Beginn und das Ende der höheren Gewalt sind von der betroffenen Partei der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen.
10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
1. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsverhältnisse unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UNO Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, CISG).
2. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Lausanne vereinbart.