1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für PROVATIS SA

Die Websites "provatis.com" und "app.provatis.com/provalert" wurden von PROVATIS SA (im Handelsregister des Kantons Waadt, Schweiz, eingetragen) entwickelt und betrieben. Die Marken "Provabox" und "Provalert" sind das ausschliessliche Eigentum des Lieferanten (d. h. PROVATIS SA oder PROVATIS).

Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Die geänderten allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website für neue Gerätebestellungen und neue Dienstleistungsabonnements in Kraft. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die allgemeinen Verkaufsbedingungen, die für zuvor bestellte Geräte und für Dienstleistungen gelten, für die der Käufer ein Jahresabonnement abgeschlossen hat. PROVATIS SA bemüht sich, dem Käufer die geänderten allgemeinen Verkaufsbedingungen per E-Mail oder auf der Website mitzuteilen.

Der Käufer hat die Möglichkeit, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen entweder zu speichern oder auszudrucken, wobei sowohl die Speicherung als auch das Ausdrucken unter seiner alleinigen Verantwortung erfolgen.

2. Allgemeine Verkaufsbedingungen

2.1 Vollständigkeit

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen stellen die gesamten Verpflichtungen der Parteien dar. In diesem Sinne wird der Käufer als akzeptierend der gesamten Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen betrachtet.

2.2 Gegenstand

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen haben den Zweck, die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen des Verkaufs von Waren (Geräten) und Dienstleistungen, die PROVATIS dem Käufer anbietet, zu definieren.

Provabox ist das Gerät (Hardware) und Provalert die Software-Dienstleistung (SaaS), die im Bereich des Transports über das Internet bereitgestellt wird.

Während der gesamten Vertragslaufzeit stellt PROVATIS SA dem Käufer die aktuelle Version der Software-Lösung "Provalert" für dessen Nutzung zur Verfügung, im Austausch gegen eine Gebühr. Dazu installiert PROVATIS SA die Software auf einem Server, auf den der Käufer über das Internet zugreifen kann.

PROVATIS SA führt kontinuierlich Verbesserungen an der Software durch und erweitert sie um regelmässige Updates und Upgrades. Die neuesten Funktionen können auf der Spezifikationsseite der Dienstleistungen auf der Website des Lieferanten (provatis.com) eingesehen werden.

Das Eigentum am Gerät wird dem Käufer mit vollständiger Bezahlung übertragen. Das Risiko geht jedoch mit der Lieferung auf den Käufer über.

Die Mindestlaufzeit der Lizenz umfasst die gesamte Lebensdauer des Geräts (mindestens 1 Jahr garantiert), vorausgesetzt, dass der Käufer die Zahlung innerhalb der festgelegten Fristen leistet und das Abonnement jährlich verlängert.

2.3 Vertragsdokumente

Der vorliegende Vertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten, die in absteigender Reihenfolge aufgeführt sind: unterzeichnete/akzeptierte Bestellung mit Informationen über die ausgewählten Geräte und Dienstleistungen, die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2.4 Inkrafttreten/Dauer

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen treten mit dem Kauf oder mit dem Datum des Eingangs der unterzeichneten/akzeptierten Bestellung in Kraft. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen werden für die Dauer abgeschlossen, die notwendig ist, um die bestellten Geräte und Dienstleistungen gemäss den Angeboten und/oder Bestellungen und Rechnungen zu liefern; mit Ausnahme der Fälle, in denen eine längere Dauer gemäss den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen oder durch Gesetz (z. B. in den Artikeln 3.2, 3.5, 5, 6.3) vorgeschrieben ist.

3. Garantie und Haftung

3.1 Garantiegeber

PROVATIS SA, Av. de Grandson 48, CH-1400 Yverdon-les-Bains (VD). Die Beziehung zwischen dem Garantiegeber und dem Inhaber einer Provabox wird über die folgende Adresse hergestellt: support@provatis.com.

3.2 Garantieabdeckung Provabox

PROVATIS SA garantiert, dass das Gerät gegen Fehler, Dysfunktionen, Herstellungs- und Materialfehler in normalen Gebrauchsbedingungen für ein (1) Jahr ab dem Lieferdatum des Geräts geschützt ist.

Während der Garantiezeit wird das Gerät nach dem Ermessen von PROVATIS SA kostenlos repariert oder ersetzt. Diese Garantie deckt nur den Ersatz des Geräts ab. Wenn das Gerät nach Ablauf der Garantiezeit repariert wird, endet die Garantiezeit für die Reparatur sechs (6) Monate nach dem Reparaturdatum.

3.3 Garantieausschlüsse Provabox

Die Garantie deckt nicht den normalen Verschleiss und missbräuchliche Nutzung ab. Sie gilt nicht, wenn das Gerät von einer nicht von PROVATIS SA autorisierten Person geöffnet oder repariert wurde. Sie deckt nicht die Reparatur oder den Ersatz von Teilen des Geräts ab, die durch Schäden verursacht werden, die auf eine falsche Nutzung, Feuchtigkeit, Hitze, Unfälle, missbräuchliche Nutzung, Nichtbeachtung der Anweisungen oder Nachlässigkeit zurückzuführen sind, vorausgesetzt, dass PROVATIS dem Käufer die Anweisungen zur Verfügung gestellt hat.

3.4 Garantie/Haftung Provalert

1. PROVATIS SA gewährleistet die Funktionalität und Verfügbarkeit der SaaS-Dienstleistungen gemäss den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen.

2. Der Käufer verpflichtet sich, PROVATIS SA von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit den vom Käufer gespeicherten Daten stehen, und alle Kosten zu erstatten, die PROVATIS SA im Falle einer Verletzung von Rechten entstehen.

3. PROVATIS SA ist verpflichtet, den Speicherplatz sofort zu sperren, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten illegal sind oder gegen die Rechte Dritter verstossen. Ein begründeter Verdacht ist insbesondere dann vorhanden, wenn Gerichte, Behörden oder andere Dritte PROVATIS SA davon in Kenntnis setzen. PROVATIS SA informiert den Käufer unverzüglich über die Sperrung und den Grund dafür. Die Sperrung muss aufgehoben werden, sobald der Verdacht vollständig entkräftet ist.

4. PROVATIS SA schliesst innerhalb der gesetzlichen Grenzen jegliche Haftung gegenüber dem Käufer (oder Dritten) für Datenverlust und entgangenen Gewinn (einschliesslich Fahrlässigkeit) aus. Diese Haftungsausschlussklausel gilt auch für jeden direkten oder indirekten Verlust, der durch die Nutzung der Software "Provalert" entsteht.

5. In allen Fällen, unabhängig von der Haftungsgrundlage, ist die wechselseitige Haftung der Vertragsparteien auf den Betrag der in den letzten sechs (6) Monaten vor dem Schadensfall gezahlten Gebühren beschränkt.

3.5 Änderung der Verfügbarkeit Provalert

1. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der vertraglichen SaaS-Dienstleistungen sowie alle Massnahmen zur Fehlerbehebung oder -korrektur führen nur zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Änderung der Verfügbarkeit, wenn dies aus technischen Gründen unumgänglich ist.

2. Die Grundfunktionen der SaaS-Dienstleistungen werden regelmässig überprüft. Die Wartung der SaaS-Dienstleistungen erfolgt in der Regel zwischen 8:00 Uhr morgens und 17:00 Uhr, von Montag bis Freitag. Im Falle eines schweren Fehlers, wie z. B. der Unmöglichkeit, die Dienstleistungen zu nutzen, oder einer erheblichen Einschränkung der Nutzung, wird die Wartung unverzüglich nach Kenntniserlangung von dem Fehler oder der Information durch den Käufer durchgeführt. PROVATIS SA informiert den Käufer über die Wartungsarbeiten in angemessener Frist und führt sie so schnell wie möglich unter Wahrung eines Verfügbarkeitsgrades von 99,9 % durch.

3.6 Rechte

Die vorliegende Garantie ist die einzige Garantie, die gewährt wird. Sie ersetzt jede andere Garantie oder ähnliche Verpflichtung, die aus Werbung, Dokumentation, Website, Verpackung oder anderen Kommunikationsmitteln resultieren könnte. Wenn ein Teil dieser Garantie für ungültig oder nicht anwendbar erklärt wird, betrifft dies nicht die anderen Klauseln der Garantie, die weiterhin ihre Wirkung entfalten. PROVATIS SA bietet die Provabox- und Provalert-Lösung IN IHREM IST-ZUSTAND MIT ALLEN STANDARDWERTEAN, wobei alle anderen Bedingungen, stillschweigenden Garantien, Gewährleistungen oder Verpflichtungen, einschliesslich der Garantie der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeit, Vollständigkeit oder Freiheit von Viren, ausgeschlossen sind.

4. Lieferbedingungen

Die Produkte werden an die vom Käufer auf dem Bestellschein angegebene Adresse geliefert. Der Käufer verpflichtet sich, den Zustand der Ware bei Erhalt zu überprüfen. Er informiert den Lieferanten über festgestellte Mängel innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung per E-Mail an support@provatis.com.

3.7 Haftung (Provabox)

Weder PROVATIS SA noch seine Lieferanten können für direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die dem Käufer oder Dritten durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Provabox-Lösung entstehen, haftbar gemacht werden, es sei denn, diese Schäden resultieren aus einer unzureichenden Qualität des bestellten Geräts.

Um einen Garantieanspruch geltend zu machen, muss der Käufer während der Garantiezeit PROVATIS SA per E-Mail an "support@provatis.com" kontaktieren und Details über den Fehler angeben. Eine Problemkennung (PIN) ist erforderlich, um das Gerät oder andere Produkte gemäss den Anweisungen von PROVATIS SA zurückzusenden.

3.8 Geistiges Eigentum und Urheberrechte

PROVATIS SA verpflichtet sich, den Käufer vor allen Kosten oder Ausgaben zu schützen, die aus einem Verfahren, einer Klage oder einem Verfahren gegen den Käufer resultieren, das auf eine Behauptung gestützt ist, dass ein Artikel oder Material, oder ein Teil davon, das dem Käufer im Rahmen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, Bestellungen oder Angebote geliefert wird, gegen ein Patent, Urheberrecht, Markenrecht, Geschäftsgeheimnis oder andere geistige Eigentumsrechte eines Dritten verstossen hat.

4. Verpflichtungen des Käufers

4.1 Verpflichtungen des Käufers

1. Der Käufer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff auf die Software durch Dritte zu verhindern, indem er geeignete Vorkehrungen trifft. Dazu gibt der Käufer seinen Mitarbeitern Anweisungen, die Urheberrechte zu respektieren.

2. Der Käufer ist persönlich verantwortlich für die Eingabe und Pflege seiner Daten und der für die Nutzung der SaaS-Dienstleistungen erforderlichen Informationen.

3. Der Käufer ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu überprüfen und die neuesten Virenscanner-Software zu verwenden.

4. Bei der ersten Nutzung der SaaS-Dienstleistungen ist der Käufer verpflichtet, einen Benutzernamen und ein Passwort zu erstellen, um die Dienstleistungen nutzen zu können. Der Käufer ist verpflichtet, den Benutzernamen und das Passwort geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

5. Der Käufer ist verpflichtet, PROVATIS SA unverzüglich über jede unbefugte Nutzung des Benutzernamens oder Passworts oder über jede andere Sicherheitslücke zu informieren. In diesen Fällen ändert PROVATIS SA in Absprache mit dem Käufer den Benutzernamen und das Passwort des Käufers.

6. Der Käufer ist verpflichtet, alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen zu gewährleisten. Der Käufer verpflichtet sich, das Passwort regelmässig, mindestens alle 60 Tage, zu ändern.

7. Der Käufer ist verantwortlich für den ordnungsgemässen technischen Zustand seiner Geräte, deren einwandfreien Betrieb und deren Kompatibilität mit den Lieferungen von PROVATIS sowie für die Stromversorgung und die Netzwerkverbindung.

8. Der Käufer unterstützt PROVATIS SA bei der Durchführung und Verwaltung des Vertrags und, falls erforderlich, bei der Lösung von Problemen (Fehlerbehebung oder Ersatz). Dazu gehören, jedoch nicht beschränkt auf, die Genehmigung und Erleichterung des Zugriffs auf die Geräte des Käufers oder seine Räumlichkeiten, gegebenenfalls auch der Zugriff auf die Systeme des Käufers bei Fernwartung. Während dieser Eingriffe, sei es bei Fernwartung, Unterstützung oder anderen Massnahmen, akzeptiert der Käufer einen eingeschränkten oder keinen Zugriff auf den Dienst. Der Käufer muss auch Unterbrechungen akzeptieren, wenn PROVATIS Wartungsarbeiten oder andere notwendige technische Eingriffe durchführt. PROVATIS SA bemüht sich, diese Eingriffe zu koordinieren und zu planen, um die Betriebsunterbrechungen des Käufers zu minimieren. PROVATIS SA informiert den Käufer im Voraus und in angemessener Frist über erforderliche Service-Eingriffe.

5. Lieferbedingungen

Die Geräte werden an die vom Käufer auf dem Bestellschein angegebene Adresse geliefert. Der Käufer akzeptiert, den Zustand der Geräte bei Erhalt zu überprüfen. Er informiert den Lieferanten über festgestellte Mängel innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung per E-Mail an "support@PROVATIS.com".

5.1 Rückgabe und Umtausch

Die gelieferten Geräte werden nicht zurückgenommen, es sei denn, sie sind ordnungsgemäss installiert, funktionieren jedoch nicht, haben Mängel oder Fehler, die eine ordnungsgemässe Nutzung verhindern, oder entsprechen nicht den technischen Spezifikationen oder dem Zweck, wie vom Verkäufer präsentiert. PROVATIS SA ist allein befugt, zu entscheiden, ob eine Situation ausnahmsweise ist. In jedem Fall kann die Rückgabe nur innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt erfolgen, wenn das Gerät in seinem Originalzustand und mit allen mitgelieferten Zubehörteilen ist. Der Nachweis des Kaufs muss vorgelegt werden. Nach Erhalt des Geräts sendet PROVATIS SA ein neues Gerät als Ersatz zurück.

5.2 Wichtige Punkte zur Rückgabe von Geräten

Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail an "support@provatis.com" innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Geräts;

  • Wir bestätigen die Registrierung Ihrer Rückgabe, indem wir Ihnen eine Rückgabenummer zuweisen;
  • Bitte verwenden Sie immer die Originalverpackung und -schutz bei der Rücksendung des Geräts;
  • Senden Sie alle Artikel und Zubehörteile zurück;
  • Fügen Sie eine Kopie Ihrer Rechnung dem Paket bei;
  • Bewahren Sie die Originalrechnung auf, falls weitere Informationen erforderlich sind;
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Paket ausreichend frankiert ist, und senden Sie es an: PROVATIS SA, Av. de Grandson 48, CH-1400 Yverdon-les-Bains.

6. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben) während der gesamten Vertragslaufzeit oder zu jedem späteren Zeitpunkt, keine vertraulichen Informationen preiszugeben oder weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten erforderlich.

Die Parteien verpflichten sich, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten, und verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen für andere Zwecke als die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu verwenden.

Alle Notizen oder interne Mitteilungen, die vertrauliche Informationen enthalten, die im Rahmen dieser Vereinbarung oder vor deren Inkrafttreten ausgetauscht wurden, bleiben im Eigentum der ursprünglichen Partei. Diese Informationen sind an eine autorisierte Person zurückzugeben, wenn die Vertragslaufzeit endet oder auf Anforderung der anderen Partei.

Die Parteien bestätigen, dass es in ihrem beiderseitigen Interesse liegt, die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu wahren, und bestätigen, dass die in dieser Vereinbarung enthaltenen Abmachungen angemessen und notwendig sind, um ihre Eigentumsinteressen zu schützen. Die Parteien verpflichten sich, die andere Partei unverzüglich über jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen zu informieren.

Die Parteien bestätigen, dass vertrauliche Informationen im Eigentum der ursprünglichen Partei verbleiben und dass nichts in dieser Vereinbarung als Gewährung eines Rechts, einer Lizenz, eines Patents, Urheberrechts, Designrechts oder anderen geistigen Eigentumsrechts an vertraulichen Informationen interpretiert werden darf.

Die Bestimmungen dieses Abschnitts bleiben fünf (5) Jahre nach Beendigung der Vertragslaufzeit in Kraft.

7. Datenschutzpolitik und DSGVO-Konformität. Datenschutz

7.1 Datenschutzpolitik

Unser System basiert auf kontrollierten Benutzern, die als "Kunden" bezeichnet werden und vom Käufer definiert werden. Jeder Benutzer hat einen personalisierten Zugriff auf seine eigenen Informationen und kann die Informationen anderer nicht einsehen. Jeder Benutzer/Kunde hat einen persönlichen Zugangscode (Login), der durch ein Passwort geschützt ist.

Sie haben das Recht, auf die Sie betreffenden Informationen zuzugreifen.

Wir ermöglichen jedem Benutzer/Kunden, die in Provalert importierten oder erstellten Informationen zu löschen, zu korrigieren und zu exportieren.

Zusätzlich werden alle verwendeten Daten physisch in einem in der Schweiz ansässigen Rechenzentrum gespeichert, das die PCI-DSS-Sicherheitsstandards erfüllt und bis Mai 2018 DSGVO-konform sein wird.

7.2 DSGVO-Konformität

PROVATIS SA wird bis Ende Mai 2018 DSGVO-konform sein. Zu diesem Zweck wird PROVATIS SA auf seiner Website die Datenschutzpolitik und die allgemeinen Verkaufsbedingungen für PROVATIS SA veröffentlichen, in denen die Arten von personenbezogenen Daten, die gesammelt und verarbeitet werden, sowie die Zwecke und Dauer der Verarbeitung ausdrücklich angegeben sind.

7.3 Personenbezogene Daten

1. PROVATIS SA verpflichtet sich, alle vom Käufer im Rahmen seiner Verpflichtungen bereitgestellten personenbezogenen Daten sicher zu sammeln und gemäss den geltenden Gesetzen zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur freien Übertragung solcher Daten zu verarbeiten.

2. PROVATIS SA gewährleistet einen strengen Schutz personenbezogener Daten, indem sie die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten schützt (d. h. alle Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person - eine identifizierbare Person ist eine Person, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann), die vom Käufer während der Vertragslaufzeit bereitgestellt werden.

3. PROVATIS SA verpflichtet sich, diese Informationen nur zum Zweck der Lieferung von Geräten und Dienstleistungen zu verwenden. PROVATIS SA wird diese Informationen nicht für andere Zwecke verwenden und nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, der Käufer hat vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben.

4. PROVATIS SA wird die Mitarbeiter des Käufers nicht kontaktieren, es sei denn, der Käufer hat vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben und gemäss den Anweisungen des Käufers. Um jegliche Zweideutigkeit auszuräumen, ist PROVATIS SA berechtigt, die personenbezogenen Daten des Käufers, der für den vorliegenden Vertrag verantwortlich ist, nur zu Marketing-, Werbe- und Vertriebszwecken sowie zur Verteilung von Newslettern oder anderen Kommunikationsmitteln zu verwenden, die PROVATIS SA verteilen möchte, jedoch nur nach Erhalt einer formellen Genehmigung des Käufers.

5. PROVATIS SA verpflichtet sich, alle notwendigen und angemessenen Massnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit und den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten, einschliesslich: (i) die Einschränkung des Zugriffs auf personenbezogene Daten, die vom Käufer erhalten werden, auf die Mitarbeiter, die diesen Zugriff benötigen und die die Vertraulichkeit gemäss den Verpflichtungen dieser Vereinbarung wahren; und (ii) die Unterlassung der Offenlegung oder des Zugriffs auf diese personenbezogenen Daten gegenüber anderen als den vorher genannten, sofern nicht der Käufer vorher seine schriftliche Zustimmung gegeben hat. PROVATIS SA bestätigt die Vertraulichkeit personenbezogener Daten und dass sie im Eigentum des Käufers stehen. Jegliche andere Verwendung solcher Daten ist nur gemäss den Bestimmungen dieser Vereinbarung zulässig. PROVATIS SA wird diese Daten nicht für eigene Zwecke oder für die Zwecke Dritter verwenden, kopieren, ändern, offenlegen, verteilen oder in irgendeiner Weise reproduzieren, ganz oder teilweise.

6. Wenn ein von PROVATIS SA bekannter Vorfall im Zusammenhang mit den vom Käufer bereitgestellten personenbezogenen Daten auftritt, wird PROVATIS SA den Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung dokumentieren und dem Käufer alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. PROVATIS SA wird alle erforderlichen Massnahmen gemäss den Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zur freien Übertragung solcher Daten ergreifen und den Käufer für jeglichen durch den Vorfall verursachten Schaden entschädigen.

8. Geistige Eigentumsrechte

Die geistigen Eigentumsrechte an den Dienstleistungen, der Software "Provalert", der Website und der zugehörigen Dokumentation bleiben im Eigentum von PROVATIS SA.

9. Höhere Gewalt, keine Ansprüche des Käufers bei nicht leistungsmässigen Unterbrechungen

1. Solange und soweit die Lieferung von Geräten und Dienstleistungen durch PROVATIS SA durch höhere Gewalt (z. B. Streiks oder Aussperrungen, Unterbrechungen oder Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie und Rohstoffen, Handlungen oder Unterlassungen von Regierungen, die nicht von PROVATIS SA oder seinen Lieferanten zu vertreten sind und die Lieferanten von PROVATIS SA behindern) behindert wird, sind die gegenseitigen Verpflichtungen zur Vertragserfüllung ausgesetzt.

2. Wenn die Behinderung durch höhere Gewalt nicht vorübergehend ist, sind beide Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder mit sofortiger Wirkung zu beenden, soweit die betroffene Leistung betroffen ist.

3. Der Beginn und das Ende der höheren Gewalt werden der anderen Partei unverzüglich mitgeteilt.

10. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

1. Die Parteien vereinbaren, dass das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf die aus der Vertragsbeziehung resultierenden Rechtsbeziehungen anwendbar ist, vorbehaltlich der Ausnahmen, die in den Bestimmungen des internationalen Privatrechts (IPR) und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über internationale Warenkaufverträge (CISG) vorgesehen sind.

2. Lausanne wird als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die im Rahmen der Vertragsausführung entstehen können, vereinbart.